Honorar

Was kostet ein Gutachten?

Die Honorierung ist abhängig vom Umfang des Bewertungsfalles und der Gutachtenart.

Wir rechnen unsere Gutachten je nach Anwendungsfall entweder nach dem Wert in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i.d.F. vom 10.11.2001 oder nach Stundensätzen in Anlehnung an § 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) oder fallweise als pauschales Honorar ab.

Neben dem eigentlichen Honorar für Sachverständigenleistungen werden Nebenkosten für Aufwendungen und Auslagen entweder pauschal oder auf Nachweise abgerechnet.

Honoraranfrage

Wenn Sie uns die wichtigsten Objektdaten benennen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein für Sie kostenloses und unverbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Formular Angebotsanforderung. Wir antworten umgehend.